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Berichterstattung nach CSRD

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Berichterstattung nach CSRD

Nachhaltigkeitsberichterstattung mit Five Glaciers

Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD, erhöhen sich der Anwendungsbereich und die Anforderungen an die die nichtfinanzielle Berichterstattung im Vergleich zur vorher geltenden NFRD. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach und nach für die meisten Unternehmen in der EU verpflichtend, ab 2026 auch für viele mittlere und kleine Unternehmen (KMU). Für die Berichterstattung gelten dabei die European Sustainability Reporting Standards, kurz ESRS.

Five Glaciers Consulting unterstützt Unternehmen bei der Erstellung der CSRD-Berichterstattung – und berücksichtigt dabei alle relevanten Regularien (EU-Taxonomie-Verordnung) und Leitlinien (ESRS). Mit einer standardkonformen  CSRD-Berichterstattung erledigen wir für Ihr Unternehmen nicht nur die Hausaufgaben, sondern positionieren Sie als verantwortungsbewussten und zukunftsgewandten Akteur auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Wirtschaft in Europa.

Herausforderungen bei der Berichterstattung nach CSRD

Die Erstellung von Berichten gemäß CSRD ist für viele Unternehmen neu – und gerade die Datensammlung und Einhaltung aller Standards dementsprechend herausfordernd. Während die Erstellung finanzieller Berichte mittlerweile zu den Standardprozessen in Unternehmen zählt, fühlen sich viele Organisationen mit der nichtfinanziellen Nachhaltigkeitsberichterstattung noch überfordert.

Mit Five Glaciers zum überzeugenden Nachhaltigkeitsbericht

Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung Ihres individuellen Nachhaltigkeitsberichts und schaffen damit gleich den Rahmen für die Berichterstattung der Zukunft. Gemeinsam mit Ihnen identifizieren wir anhand der doppelten Wesentlichkeitsanalyse alle relevanten Themenfelder im Unternehmen, tragen die wesentlichen Daten zusammen und analysieren und strukturieren Ihre Datenlücken in einer Roadmap. Das Resultat ist ein Bericht, der formal überzeugt, Compliance-Anforderungen erfüllt und darüber hinaus als vertrauensstiftendes Medium für die Außenkommunikation genutzt werden kann.

Die CSRD-Berichterstattung als wertvolle Basis

Ihre CSRD-Berichterstattung wird, einmal fachkundig und exzellent aufgesetzt, zu einer wertvollen Basis für die zukünftige Nachhaltigkeitsstrategie Ihres Unternehmens. Sie ist ein wichtiger Grundstein, auf dem Sie aufbauen können - gerne auch in weiterer Zusammenarbeit mit uns.

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Häufige Fragen rund um
Berichterstattung nach CSRD

Welche Unternehmen müssen nach CSRD berichten?

Die Berichtspflicht gilt ab 2024 für Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitenden, ab 2025 für große Unternehmen (zwei von drei Kriterien: >250 Mitarbeitende, >40 Mio. € Umsatz, >20 Mio. € Bilanzsumme) und ab 2026 für börsennotierte KMU. Nicht gelistete KMU können sich freiwillig anpassen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Spätestens ab 2028 sollen alle betroffenen Unternehmen nach den neuen Standards berichten.

Wie wird ein CSRD-Bericht geprüft?

Im Gegensatz zur bisherigen Nachhaltigkeitsberichterstattung ist eine externe Prüfung des CSRD-Berichts verpflichtend. Diese erfolgt zunächst mit begrenzter Prüfungssicherheit („limited assurance“), später mit erhöhter Prüfungstiefe. Die Prüfung sichert die Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit der Nachhaltigkeitsberichte.

Welche Unterschiede gibt es zwischen VSME und CSRD in der Berichterstattung?

Der VSME ist speziell für kleine und mittlere Unternehmen konzipiert und bietet eine vereinfachte, freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung. Im Gegensatz zur CSRD, die detaillierte ESG-Daten und eine externe Prüfung erfordert, ist der VSME flexibler, anpassbarer und weniger ressourcenintensiv. Er eignet sich besonders für KMU, die Transparenz zeigen möchten, ohne den vollen regulatorischen Aufwand der CSRD tragen zu müssen.

Wie dokumentiert und berichtet man die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS?

Unternehmen müssen ihre Methodik, die einbezogenen Stakeholder sowie die Ergebnisse transparent darstellen. In der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird dies oft durch eine Wesentlichkeitsmatrix visualisiert, die die finanziellen und gesellschaftlichen Auswirkungen der ESG-Themen zeigt. Die ESRS verlangen zudem, dass Unternehmen offenlegen, wie sich Wesentlichkeitsbewertungen über die Zeit verändern.

Welche Inhalte müssen in einem CSRD-Bericht enthalten sein?

Ein CSRD-Bericht muss umfassende Informationen zu ESG-Faktoren enthalten, einschließlich Umwelt- und Klimarisiken, sozialer Auswirkungen, Governance-Strukturen und Geschäftsmodellanpassungen. Die doppelte Wesentlichkeit spielt eine zentrale Rolle, indem sowohl finanzielle als auch gesellschaftliche Auswirkungen betrachtet werden. Die Berichterstattung erfolgt nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS).

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Wanderung hoch auf einen Berg - Symbolbild von Five Glaciers Consulting für Kontaktseite

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