DATUM
24.4.2025
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Die Klimabilanz eines Unternehmens ist nur so aussagekräftig wie die Vergleichbarkeit ihrer Daten über die Zeit hinweg. Doch was passiert, wenn sich wesentliche Annahmen, Strukturen oder Datenqualitäten ändern? Dann kommt das sogenannte Re-Baselining bzw. die Recalculation der Treibhausgasemissionen ins Spiel.
Dieser Blogbeitrag beleuchtet, wann und warum eine Neubewertung der Basisemissionen notwendig ist, welche Anforderungen das GHG Protocol, die Science-Based Targets Initiative (SBTi) und der ESRS E1 stellen, und wie Unternehmen strukturiert damit umgehen sollten. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei dem deutschen Mittelstand.
Re-Baselining bezeichnet die Neuberechnung der Emissionen im Basisjahr, um eine valide Vergleichsbasis für Fortschritte bei Emissionsreduktionen zu schaffen. Ziel ist es, "like with like"-Vergleiche zu ermöglichen und sicherzustellen, dass Fortschritte nicht durch methodische oder strukturelle Veränderungen verzerrt werden. Hier sollte zwischen dem Re-Baselining und einem Restatement unterschieden werden:
Das GHG Protocol fordert, dass Unternehmen ihr Basisjahr bei signifikanten strukturellen oder methodischen Veränderungen anpassen müssen. Dazu zählen u. a. Änderungen im organisatorischen oder operativen Konsolidierungsansatz, methodische Korrekturen oder neue Erkenntnisse, die zu einer Verschiebung der Emissionen führen. Die Empfehlung: Definition einer klaren Re-Baselining-Policy mit Schwellenwerten und Prozessbeschreibung.
Die Science-Based Targets Initiative (SBTi) konkretisiert diese Vorgabe in zwei zentralen Kriterien:
Der ESRS E1 (European Sustainability Reporting Standard, Set 1) enthält eine vergleichbare Anforderung: Unternehmen müssen ihre Emissionsdatenbasis regelmäßig überprüfen und Änderungen in der organisatorischen Struktur oder Methodik explizit dokumentieren. Auch hier gilt: Relevante Veränderungen im GHG-Inventar führen zur Pflicht zur Neuberechnung, um die Vergleichbarkeit der Daten sicherzustellen.
Ein zentraler Bestandteil jeder Re-Baselining-Policy ist die Wahl der passenden Methodik zur Neuberechnung. Dabei stehen Unternehmen vor zwei grundlegenden Weichenstellungen:
Für die meisten Unternehmen empfiehlt sich aus Gründen der Praktikabilität und Datenverfügbarkeit der Fixed Base Year kombiniert mit dem All-Year-Ansatz, da diese Kombination die Vergleichbarkeit über Zeiträume hinweg erleichtert und unnötige Komplexität vermeidet.
Mittelständische Unternehmen stehen unter wachsendem Druck, ihre Emissionsdaten transparent offenzulegen – u. a. durch CSRD, Lieferkettengesetz oder ESG-Ratinganforderungen. Gleichzeitig fehlen häufig interne Kapazitäten, ESG-Erfahrung oder strukturierte Managementsysteme.
Um Fehler zu vermeiden und Anpassungspflichten Ihrer Klimabilanzen zu erfüllen, benötigt es praxistaugliche Leitlinien und ein vorausschauendes GHG-Datenmanagement. Entsprechend sollten Unternehmen das Re-Baselining nicht als reaktive Pflichtübung, sondern als strategisches Steuerungsinstrument verstehen. Der empfohlene Ablauf gliedert sich in folgende vier Schritte:
Praxisbeispiel Linde: Linde wendet eine umfassende Re-Baselining-Policy an, mit einem festen Schwellenwert von 5 %. Relevante strukturelle oder methodische Änderungen – z. B. durch Akquisitionen oder verbesserte Emissionsfaktoren – führen zur Neuberechnung des Basisjahres. Die Anpassung erfolgt jährlich nach interner Analyse und wird im Nachhaltigkeitsbericht offengelegt.
Re-Baselining ist kein Selbstzweck, sondern ein elementarer Baustein zur Validierung des Klimafortschritts und zur Aufrechterhaltung der Glaubwürdigkeit gegenüber Stakeholdern und Prüfern. Besonders mittelständische Unternehmen sollten Re-Baselining strategisch mitdenken, ihre internen Prozesse anpassen und dabei auch regulatorische Entwicklungen wie die Anforderungen aus dem GHG Protocol, der SBTi und ESRS E1 beachten.
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Die Klimabilanz eines Unternehmens ist nur so aussagekräftig wie die Vergleichbarkeit ihrer Daten über die Zeit hinweg. Doch was passiert, wenn sich wesentliche Annahmen, Strukturen oder Datenqualitäten ändern? Dann kommt das sogenannte Re-Baselining bzw. die Recalculation der Treibhausgasemissionen ins Spiel.
Dieser Blogbeitrag beleuchtet, wann und warum eine Neubewertung der Basisemissionen notwendig ist, welche Anforderungen das GHG Protocol, die Science-Based Targets Initiative (SBTi) und der ESRS E1 stellen, und wie Unternehmen strukturiert damit umgehen sollten. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei dem deutschen Mittelstand.
Re-Baselining bezeichnet die Neuberechnung der Emissionen im Basisjahr, um eine valide Vergleichsbasis für Fortschritte bei Emissionsreduktionen zu schaffen. Ziel ist es, "like with like"-Vergleiche zu ermöglichen und sicherzustellen, dass Fortschritte nicht durch methodische oder strukturelle Veränderungen verzerrt werden. Hier sollte zwischen dem Re-Baselining und einem Restatement unterschieden werden:
Das GHG Protocol fordert, dass Unternehmen ihr Basisjahr bei signifikanten strukturellen oder methodischen Veränderungen anpassen müssen. Dazu zählen u. a. Änderungen im organisatorischen oder operativen Konsolidierungsansatz, methodische Korrekturen oder neue Erkenntnisse, die zu einer Verschiebung der Emissionen führen. Die Empfehlung: Definition einer klaren Re-Baselining-Policy mit Schwellenwerten und Prozessbeschreibung.
Die Science-Based Targets Initiative (SBTi) konkretisiert diese Vorgabe in zwei zentralen Kriterien:
Der ESRS E1 (European Sustainability Reporting Standard, Set 1) enthält eine vergleichbare Anforderung: Unternehmen müssen ihre Emissionsdatenbasis regelmäßig überprüfen und Änderungen in der organisatorischen Struktur oder Methodik explizit dokumentieren. Auch hier gilt: Relevante Veränderungen im GHG-Inventar führen zur Pflicht zur Neuberechnung, um die Vergleichbarkeit der Daten sicherzustellen.
Ein zentraler Bestandteil jeder Re-Baselining-Policy ist die Wahl der passenden Methodik zur Neuberechnung. Dabei stehen Unternehmen vor zwei grundlegenden Weichenstellungen:
Für die meisten Unternehmen empfiehlt sich aus Gründen der Praktikabilität und Datenverfügbarkeit der Fixed Base Year kombiniert mit dem All-Year-Ansatz, da diese Kombination die Vergleichbarkeit über Zeiträume hinweg erleichtert und unnötige Komplexität vermeidet.
Mittelständische Unternehmen stehen unter wachsendem Druck, ihre Emissionsdaten transparent offenzulegen – u. a. durch CSRD, Lieferkettengesetz oder ESG-Ratinganforderungen. Gleichzeitig fehlen häufig interne Kapazitäten, ESG-Erfahrung oder strukturierte Managementsysteme.
Um Fehler zu vermeiden und Anpassungspflichten Ihrer Klimabilanzen zu erfüllen, benötigt es praxistaugliche Leitlinien und ein vorausschauendes GHG-Datenmanagement. Entsprechend sollten Unternehmen das Re-Baselining nicht als reaktive Pflichtübung, sondern als strategisches Steuerungsinstrument verstehen. Der empfohlene Ablauf gliedert sich in folgende vier Schritte:
Praxisbeispiel Linde: Linde wendet eine umfassende Re-Baselining-Policy an, mit einem festen Schwellenwert von 5 %. Relevante strukturelle oder methodische Änderungen – z. B. durch Akquisitionen oder verbesserte Emissionsfaktoren – führen zur Neuberechnung des Basisjahres. Die Anpassung erfolgt jährlich nach interner Analyse und wird im Nachhaltigkeitsbericht offengelegt.
Re-Baselining ist kein Selbstzweck, sondern ein elementarer Baustein zur Validierung des Klimafortschritts und zur Aufrechterhaltung der Glaubwürdigkeit gegenüber Stakeholdern und Prüfern. Besonders mittelständische Unternehmen sollten Re-Baselining strategisch mitdenken, ihre internen Prozesse anpassen und dabei auch regulatorische Entwicklungen wie die Anforderungen aus dem GHG Protocol, der SBTi und ESRS E1 beachten.