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Re-Baselining: Anforderungen verstehen an die Basisjahres-Neuberechnung Ihrer Treibhausgasbilanz

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DATUM

24.4.2025

AUTOREN

Dr. Merlin C. Köhnke

THEMEN

Erfahrungen & Kommentare

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Die Klimabilanz eines Unternehmens ist nur so aussagekräftig wie die Vergleichbarkeit ihrer Daten über die Zeit hinweg. Doch was passiert, wenn sich wesentliche Annahmen, Strukturen oder Datenqualitäten ändern? Dann kommt das sogenannte Re-Baselining bzw. die Recalculation der Treibhausgasemissionen ins Spiel.

Dieser Blogbeitrag beleuchtet, wann und warum eine Neubewertung der Basisemissionen notwendig ist, welche Anforderungen das GHG Protocol, die Science-Based Targets Initiative (SBTi) und der ESRS E1 stellen, und wie Unternehmen strukturiert damit umgehen sollten. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei dem deutschen Mittelstand.

Re-Baselining: Ziel und Abgrenzung

Re-Baselining bezeichnet die Neuberechnung der Emissionen im Basisjahr, um eine valide Vergleichsbasis für Fortschritte bei Emissionsreduktionen zu schaffen. Ziel ist es, "like with like"-Vergleiche zu ermöglichen und sicherzustellen, dass Fortschritte nicht durch methodische oder strukturelle Veränderungen verzerrt werden. Hier sollte zwischen dem Re-Baselining und einem Restatement unterschieden werden:

  • Re-Baselining = Neuberechnung der Emissionen im Basisjahr (z. B. wegen Akquisitionen, Methodenanpassungen)
  • Restatement = Korrektur anderer Jahre (z. B. Reportingfehler), meist ohne Auswirkungen auf das Basisjahr

Anforderungen durch GHG Protocol, SBTi und ESRS E1

Das GHG Protocol fordert, dass Unternehmen ihr Basisjahr bei signifikanten strukturellen oder methodischen Veränderungen anpassen müssen. Dazu zählen u. a. Änderungen im organisatorischen oder operativen Konsolidierungsansatz, methodische Korrekturen oder neue Erkenntnisse, die zu einer Verschiebung der Emissionen führen. Die Empfehlung: Definition einer klaren Re-Baselining-Policy mit Schwellenwerten und Prozessbeschreibung.

Die Science-Based Targets Initiative (SBTi) konkretisiert diese Vorgabe in zwei zentralen Kriterien:

  • C32 – Mandatory Target Review: Alle gesetzten Klimaziele müssen mindestens alle fünf Jahre auf Aktualität und Übereinstimmung mit den neuesten SBTi-Kriterien überprüft werden.
  • C33 – Triggered Target Recalculation: Eine Neuberechnung ist verpflichtend, wenn sich u. a. Folgendes verändert:
    • Die Konsolidierungsgrenze (organisatorisch oder operativ)
    • Scope 3 wird größer als 40 % der Gesamtemissionen
    • Es gibt wesentliche Änderungen durch Akquisitionen, Desinvestitionen, Outsourcing oder Methodikwechsel
    • Der Unterschied zwischen alter und neuer Baseline beträgt ≥ 5 %

Der ESRS E1 (European Sustainability Reporting Standard, Set 1) enthält eine vergleichbare Anforderung: Unternehmen müssen ihre Emissionsdatenbasis regelmäßig überprüfen und Änderungen in der organisatorischen Struktur oder Methodik explizit dokumentieren. Auch hier gilt: Relevante Veränderungen im GHG-Inventar führen zur Pflicht zur Neuberechnung, um die Vergleichbarkeit der Daten sicherzustellen.

Die richtige Methodenwahl beim Re-Baselining

Ein zentraler Bestandteil jeder Re-Baselining-Policy ist die Wahl der passenden Methodik zur Neuberechnung. Dabei stehen Unternehmen vor zwei grundlegenden Weichenstellungen:

  1. Sollten sie mit einem festgelegten (fixed) oder rollierenden (rolling) Basisjahr arbeiten?

    Beim Fixed Base Year bleibt das Referenzjahr dauerhaft gleich – strukturelle Änderungen wie Akquisitionen oder Desinvestitionen führen dann zu einer rückwirkenden Anpassung des ursprünglichen Basisjahres. Diese Methode ist insbesondere im Rahmen der SBTi-Zielverfolgung gängig, da sie eine konsistente Bewertung über längere Zeiträume hinweg ermöglicht. Beim Rolling Base Year hingegen wird das Referenzjahr jährlich aktualisiert (z. B. immer das Vorjahr) – ideal für Unternehmen mit dynamischen Strukturen oder zur kurzfristigen Steuerung.
  2. Wie sollten strukturelle Änderungen innerhalb eines Jahres berücksichtigt werden?

    Beim All-Year-Ansatz wird das gesamte betroffene Jahr neu berechnet, so als hätte die Strukturveränderung bereits zu Jahresbeginn gegolten. Diese Variante ist einfacher in der Anwendung, da sie nur eine einmalige Re-Baselining-Runde erfordert. Der Pro-Rata-Ansatz hingegen berücksichtigt nur den zeitanteiligen Effekt der Änderung (z. B. Einbeziehung einer akquirierten Geschäftseinheit ab Juni). Letzterer ist zwar rechnerisch präzise, führt aber häufig zu einer doppelten Anpassung – zunächst im Jahr der Änderung, dann erneut im Folgejahr.

Für die meisten Unternehmen empfiehlt sich aus Gründen der Praktikabilität und Datenverfügbarkeit der Fixed Base Year kombiniert mit dem All-Year-Ansatz, da diese Kombination die Vergleichbarkeit über Zeiträume hinweg erleichtert und unnötige Komplexität vermeidet.

Typische Herausforderungen und wie man sie händelt

Mittelständische Unternehmen stehen unter wachsendem Druck, ihre Emissionsdaten transparent offenzulegen – u. a. durch CSRD, Lieferkettengesetz oder ESG-Ratinganforderungen. Gleichzeitig fehlen häufig interne Kapazitäten, ESG-Erfahrung oder strukturierte Managementsysteme.

  • Organisatorische Veränderungen durch Generationswechsel, Unternehmensverkäufe oder strategische Neuausrichtungen (z. B. Zukauf neuer Geschäftsfelder)
  • Veränderungen der operativen Kontrolle, z. B. durch Outsourcing, neue Partnerschaften oder Umstrukturierungen
  • Methodikwechsel von Spend- auf Activity-Based-Kalkulation oder neue Datenverfügbarkeiten
  • Wachsende Scope-3-Relevanz, insbesondere in komplexen Lieferketten
  • Fehlende interne Re-Baselining-Prozesse und Unsicherheit über Triggerpunkte

Um Fehler zu vermeiden und Anpassungspflichten Ihrer Klimabilanzen zu erfüllen, benötigt es praxistaugliche Leitlinien und ein vorausschauendes GHG-Datenmanagement. Entsprechend sollten Unternehmen das Re-Baselining nicht als reaktive Pflichtübung, sondern als strategisches Steuerungsinstrument verstehen. Der empfohlene Ablauf gliedert sich in folgende vier Schritte:

  1. Entwicklung einer Re-Baselining-Policy
    • Definition der Trigger (z. B. strukturelle Änderung >5 %)
    • Auswahl der Methodik (fixed vs. rolling base year, all-year vs. pro-rata)
    • Verantwortlichkeiten, Freigabeprozesse und Fristen festlegen
  2. Monitoring und regelmäßige Überprüfung
    • Integration in das bestehende ESG- oder Internes Kontrollsystem (IKS)
    • Regelmäßiger Review (alle 2–5 Jahre) durch interne oder externe Prüfung
  3. Re-Baselining-Prozess durchführen
    • Analyse der Veränderung und Auswirkungen auf die GHG-Bilanz
    • Neuberechnung der Basisemissionen und – falls notwendig – Anpassung der Klimaziele
    • Dokumentation und ggf. externe Validierung sicherstellen
  4. Transparente Kommunikation
    • Klare Erklärung im Nachhaltigkeitsbericht oder im Lagebericht
    • Darstellung von Ursachen, Auswirkungen und Vergleichbarkeit zur Vorjahresbilanz

Praxisbeispiel Linde: Linde wendet eine umfassende Re-Baselining-Policy an, mit einem festen Schwellenwert von 5 %. Relevante strukturelle oder methodische Änderungen – z. B. durch Akquisitionen oder verbesserte Emissionsfaktoren – führen zur Neuberechnung des Basisjahres. Die Anpassung erfolgt jährlich nach interner Analyse und wird im Nachhaltigkeitsbericht offengelegt.

Fazit: Re-Baselining ist kritischer Bestandteil der Klima-Governance

Re-Baselining ist kein Selbstzweck, sondern ein elementarer Baustein zur Validierung des Klimafortschritts und zur Aufrechterhaltung der Glaubwürdigkeit gegenüber Stakeholdern und Prüfern. Besonders mittelständische Unternehmen sollten Re-Baselining strategisch mitdenken, ihre internen Prozesse anpassen und dabei auch regulatorische Entwicklungen wie die Anforderungen aus dem GHG Protocol, der SBTi und ESRS E1 beachten.

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Re-Baselining: Anforderungen verstehen an die Basisjahres-Neuberechnung Ihrer Treibhausgasbilanz

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24.4.2025

Die Klimabilanz eines Unternehmens ist nur so aussagekräftig wie die Vergleichbarkeit ihrer Daten über die Zeit hinweg. Doch was passiert, wenn sich wesentliche Annahmen, Strukturen oder Datenqualitäten ändern? Dann kommt das sogenannte Re-Baselining bzw. die Recalculation der Treibhausgasemissionen ins Spiel.

Dieser Blogbeitrag beleuchtet, wann und warum eine Neubewertung der Basisemissionen notwendig ist, welche Anforderungen das GHG Protocol, die Science-Based Targets Initiative (SBTi) und der ESRS E1 stellen, und wie Unternehmen strukturiert damit umgehen sollten. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei dem deutschen Mittelstand.

Re-Baselining: Ziel und Abgrenzung

Re-Baselining bezeichnet die Neuberechnung der Emissionen im Basisjahr, um eine valide Vergleichsbasis für Fortschritte bei Emissionsreduktionen zu schaffen. Ziel ist es, "like with like"-Vergleiche zu ermöglichen und sicherzustellen, dass Fortschritte nicht durch methodische oder strukturelle Veränderungen verzerrt werden. Hier sollte zwischen dem Re-Baselining und einem Restatement unterschieden werden:

  • Re-Baselining = Neuberechnung der Emissionen im Basisjahr (z. B. wegen Akquisitionen, Methodenanpassungen)
  • Restatement = Korrektur anderer Jahre (z. B. Reportingfehler), meist ohne Auswirkungen auf das Basisjahr

Anforderungen durch GHG Protocol, SBTi und ESRS E1

Das GHG Protocol fordert, dass Unternehmen ihr Basisjahr bei signifikanten strukturellen oder methodischen Veränderungen anpassen müssen. Dazu zählen u. a. Änderungen im organisatorischen oder operativen Konsolidierungsansatz, methodische Korrekturen oder neue Erkenntnisse, die zu einer Verschiebung der Emissionen führen. Die Empfehlung: Definition einer klaren Re-Baselining-Policy mit Schwellenwerten und Prozessbeschreibung.

Die Science-Based Targets Initiative (SBTi) konkretisiert diese Vorgabe in zwei zentralen Kriterien:

  • C32 – Mandatory Target Review: Alle gesetzten Klimaziele müssen mindestens alle fünf Jahre auf Aktualität und Übereinstimmung mit den neuesten SBTi-Kriterien überprüft werden.
  • C33 – Triggered Target Recalculation: Eine Neuberechnung ist verpflichtend, wenn sich u. a. Folgendes verändert:
    • Die Konsolidierungsgrenze (organisatorisch oder operativ)
    • Scope 3 wird größer als 40 % der Gesamtemissionen
    • Es gibt wesentliche Änderungen durch Akquisitionen, Desinvestitionen, Outsourcing oder Methodikwechsel
    • Der Unterschied zwischen alter und neuer Baseline beträgt ≥ 5 %

Der ESRS E1 (European Sustainability Reporting Standard, Set 1) enthält eine vergleichbare Anforderung: Unternehmen müssen ihre Emissionsdatenbasis regelmäßig überprüfen und Änderungen in der organisatorischen Struktur oder Methodik explizit dokumentieren. Auch hier gilt: Relevante Veränderungen im GHG-Inventar führen zur Pflicht zur Neuberechnung, um die Vergleichbarkeit der Daten sicherzustellen.

Die richtige Methodenwahl beim Re-Baselining

Ein zentraler Bestandteil jeder Re-Baselining-Policy ist die Wahl der passenden Methodik zur Neuberechnung. Dabei stehen Unternehmen vor zwei grundlegenden Weichenstellungen:

  1. Sollten sie mit einem festgelegten (fixed) oder rollierenden (rolling) Basisjahr arbeiten?

    Beim Fixed Base Year bleibt das Referenzjahr dauerhaft gleich – strukturelle Änderungen wie Akquisitionen oder Desinvestitionen führen dann zu einer rückwirkenden Anpassung des ursprünglichen Basisjahres. Diese Methode ist insbesondere im Rahmen der SBTi-Zielverfolgung gängig, da sie eine konsistente Bewertung über längere Zeiträume hinweg ermöglicht. Beim Rolling Base Year hingegen wird das Referenzjahr jährlich aktualisiert (z. B. immer das Vorjahr) – ideal für Unternehmen mit dynamischen Strukturen oder zur kurzfristigen Steuerung.
  2. Wie sollten strukturelle Änderungen innerhalb eines Jahres berücksichtigt werden?

    Beim All-Year-Ansatz wird das gesamte betroffene Jahr neu berechnet, so als hätte die Strukturveränderung bereits zu Jahresbeginn gegolten. Diese Variante ist einfacher in der Anwendung, da sie nur eine einmalige Re-Baselining-Runde erfordert. Der Pro-Rata-Ansatz hingegen berücksichtigt nur den zeitanteiligen Effekt der Änderung (z. B. Einbeziehung einer akquirierten Geschäftseinheit ab Juni). Letzterer ist zwar rechnerisch präzise, führt aber häufig zu einer doppelten Anpassung – zunächst im Jahr der Änderung, dann erneut im Folgejahr.

Für die meisten Unternehmen empfiehlt sich aus Gründen der Praktikabilität und Datenverfügbarkeit der Fixed Base Year kombiniert mit dem All-Year-Ansatz, da diese Kombination die Vergleichbarkeit über Zeiträume hinweg erleichtert und unnötige Komplexität vermeidet.

Typische Herausforderungen und wie man sie händelt

Mittelständische Unternehmen stehen unter wachsendem Druck, ihre Emissionsdaten transparent offenzulegen – u. a. durch CSRD, Lieferkettengesetz oder ESG-Ratinganforderungen. Gleichzeitig fehlen häufig interne Kapazitäten, ESG-Erfahrung oder strukturierte Managementsysteme.

  • Organisatorische Veränderungen durch Generationswechsel, Unternehmensverkäufe oder strategische Neuausrichtungen (z. B. Zukauf neuer Geschäftsfelder)
  • Veränderungen der operativen Kontrolle, z. B. durch Outsourcing, neue Partnerschaften oder Umstrukturierungen
  • Methodikwechsel von Spend- auf Activity-Based-Kalkulation oder neue Datenverfügbarkeiten
  • Wachsende Scope-3-Relevanz, insbesondere in komplexen Lieferketten
  • Fehlende interne Re-Baselining-Prozesse und Unsicherheit über Triggerpunkte

Um Fehler zu vermeiden und Anpassungspflichten Ihrer Klimabilanzen zu erfüllen, benötigt es praxistaugliche Leitlinien und ein vorausschauendes GHG-Datenmanagement. Entsprechend sollten Unternehmen das Re-Baselining nicht als reaktive Pflichtübung, sondern als strategisches Steuerungsinstrument verstehen. Der empfohlene Ablauf gliedert sich in folgende vier Schritte:

  1. Entwicklung einer Re-Baselining-Policy
    • Definition der Trigger (z. B. strukturelle Änderung >5 %)
    • Auswahl der Methodik (fixed vs. rolling base year, all-year vs. pro-rata)
    • Verantwortlichkeiten, Freigabeprozesse und Fristen festlegen
  2. Monitoring und regelmäßige Überprüfung
    • Integration in das bestehende ESG- oder Internes Kontrollsystem (IKS)
    • Regelmäßiger Review (alle 2–5 Jahre) durch interne oder externe Prüfung
  3. Re-Baselining-Prozess durchführen
    • Analyse der Veränderung und Auswirkungen auf die GHG-Bilanz
    • Neuberechnung der Basisemissionen und – falls notwendig – Anpassung der Klimaziele
    • Dokumentation und ggf. externe Validierung sicherstellen
  4. Transparente Kommunikation
    • Klare Erklärung im Nachhaltigkeitsbericht oder im Lagebericht
    • Darstellung von Ursachen, Auswirkungen und Vergleichbarkeit zur Vorjahresbilanz

Praxisbeispiel Linde: Linde wendet eine umfassende Re-Baselining-Policy an, mit einem festen Schwellenwert von 5 %. Relevante strukturelle oder methodische Änderungen – z. B. durch Akquisitionen oder verbesserte Emissionsfaktoren – führen zur Neuberechnung des Basisjahres. Die Anpassung erfolgt jährlich nach interner Analyse und wird im Nachhaltigkeitsbericht offengelegt.

Fazit: Re-Baselining ist kritischer Bestandteil der Klima-Governance

Re-Baselining ist kein Selbstzweck, sondern ein elementarer Baustein zur Validierung des Klimafortschritts und zur Aufrechterhaltung der Glaubwürdigkeit gegenüber Stakeholdern und Prüfern. Besonders mittelständische Unternehmen sollten Re-Baselining strategisch mitdenken, ihre internen Prozesse anpassen und dabei auch regulatorische Entwicklungen wie die Anforderungen aus dem GHG Protocol, der SBTi und ESRS E1 beachten.

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