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Omnibus & die CSRD-Reform: EFRAG legt Fahrplan zur ESRS-Vereinfachung vor

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DATUM

25.4.2025

THEMEN

Governance & Regulatorik

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Mit der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) setzen viele europäische Unternehmen aktuell erstmals umfassende ESG-Berichterstattung um. Gleichzeitig steht in Brüssel bereits die nächste Reformwelle an: Die Omnibus-Initiative der EU-Kommission soll bestehende Nachhaltigkeitsvorgaben vereinfachen – insbesondere durch eine Überarbeitung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS).

Die Debatte um die Omnibus-Initiative hat sich in den vergangenen Wochen jedoch zu einem politischen und zivilgesellschaftlichen Konfliktthema entwickelt. Die Entscheidungsträger in Brüssel stehen dabei unter großem Druck: zwischen Erleichterungen für Unternehmen, dem Erhalt regulatorischer Wirkungskraft – und wachsendem Misstrauen aus der Zivilgesellschaft. In diesem Artikel teilen wir Ihnen die neuesten Entwicklungen aus Brüssel mit und wie Sie als OIrganiosation damit umgehen sollten.

Was ist wann zu erwarten?

Die kommenden Monate sind entscheidend: Bereits im Mai wird eine strategische Vision für die Vereinfachung der ESRS erarbeitet, die als Grundlage für die Entwürfe im Sommer dient. Diese sogenannten Exposure Drafts sollen im Juli veröffentlicht werden. Anschließend folgt eine öffentliche Konsultation (August–September), in deren Verlauf Feedback aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Fachgremien gesammelt und ausgewertet wird. Im Oktober 2025 soll schließlich die finale Fassung als technische Empfehlung an die EU-Kommission übergeben werden – mit dem Ziel, bis 2027 eine reformierte, verschlankte Berichtsarchitektur zu etablieren.

Tabelle: Geplante Schritte und Zeitleiste der EFRAG (Stand: 25. April 2025)
Geplante Aktivität Ziel-Zeitraum
1. Entwicklung einer strategischen Vision für wesentliche Vereinfachungen April bis Mitte Mai 2025
2. Einholung von Stakeholder-Feedback, Analyse veröffentlichter Berichte April bis Mitte Mai 2025
3. Erstellung und Verabschiedung der Exposure Drafts zur Änderung der ESRS Zweite Maihälfte bis Juli 2025
4. Veröffentlichung der Entwürfe, Analyse des Feedbacks August und September 2025
5. Finalisierung und Übergabe der technischen Empfehlung an die EU-Kommission Oktober 2025

Der Hintergrund: Streit um den richtigen Weg zur Vereinfachung

Schon die Entstehung des aktuellen Fahrplans war von Unsicherheiten begleitet: Der erste Vorschlag zur ESRS-Vereinfachung wurde Mitte April vom EFRAG Sustainability Reporting Board (SRB) abgelehnt. Grund: Uneinigkeit über die notwendige Transparenz und Beteiligung der Öffentlichkeit. Erst in einem zweiten Anlauf am 25. April 2025 wurde ein überarbeiteter Arbeitsplan angenommen – mit deutlichem Bekenntnis zur öffentlichen Konsultation und strukturierten Feedbackprozessen.

Doch damit ist die Kontroverse nicht beigelegt. Nur wenige Tage vor derVerabschiedung des Fahrplans reichten sieben NGOs, darunter ClientEarth, Friends of the Earth Europe und die Clean Clothes Campaign, offiziell Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten ein. Ihr Vorwurf: Die geplanten Änderungen seien unter Ausschluss der Öffentlichkeit entstanden, bevorzugten einseitig Industrieinteressen und gefährdeten zentrale Ziele des Green Deal.

In ihrer Erklärung kritisieren die NGOs die „überstürzte Demontage“ von drei zentralen Säulen europäischer Nachhaltigkeitspolitik: der CSRD, der CSDDD (Sorgfaltspflichtengesetz) und der EU-Taxonomie. Es fehle an Transparenz, Folgenabschätzung und einer Berücksichtigung der Klimaziele gemäß EU-Klimagesetz.

Spannungen auch im EU-Parlament: Zwischen Entlastung und Entkernung

Der politische Druck ist auch im Europäischen Parlament spürbar. In einer ersten Aussprache des Rechtsausschusses (JURI) zeigten sich tiefe Meinungsverschiedenheiten. Während die konservative EVP-Fraktion für eine Ausweitung der Schwellenwerte und deutliche Entlastungen für Unternehmen plädiert, warnt die sozialdemokratische S&D davor, die CSRD in eine reine „Pflichtübung mit Checkboxen“ zu verwandeln. Besonders kritisch wird der Vorschlag gesehen, die zivilrechtliche Haftung im Rahmen der CSDDD abzuschaffen – was laut Pascal Canfin (Renew) „Rechtsunsicherheit statt Entlastung“ erzeugen würde.

Zugleich drängen rechte Fraktionen (ECR, ID) auf eine vollständige Abschaffung von CSRD, Taxonomie und Sorgfaltspflichten – was die EVP unter zusätzlichen Zugzwang setzt. Ob ein tragfähiger Kompromiss im Trilogverfahren 2026 gelingt, bleibt offen.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Die Entwicklungen in Brüssel markieren eine Übergangsphase: Die derzeit geltenden ESRS bleiben bis mindestens 2026 verbindlich. Gleichzeitig zeigen politische Diskussionen und NGO-Kritik, dass Vereinfachungen nicht ohne gesellschaftliche und fachliche Kontroverse umsetzbar sind. Unternehmen sollten daher strategisch agieren:

  1. Die aktuelle ESRS-Struktur bleibt relevant – Anpassungen erfolgen frühestens für Berichtsjahre ab 2026/2027.
  2. Der Sommer 2025 wird zur Weichenstellung: Die Veröffentlichung und Konsultation der neuen Entwürfe (Exposure Drafts) bieten Gelegenheit zur Einflussnahme – und zur strategischen Vorbereitung auf die Reform.
  3. Klarheit entsteht erst 2026: Laut Prof. Andreas Rasche ist der finale Rechtsrahmen im Frühjahr 2026 zu erwarten. Die vollständige Anwendung der vereinfachten Standards wird dann für das Geschäftsjahr 2027 erwartet.

Gleichzeitig betonen Expertinnen und Experten auch: Wer sich in dieser Phase nur zurücklehnt, läuft Gefahr, den Anschluss zu verlieren. Wie der Harvard Business Review in einem lesenswerten Artikel betont, ist nicht Rückzug, sondern Resilienz gefragt. Unternehmen, die jetzt Transparenz, Governance und Wesentlichkeit stabil halten, investieren nicht in Bürokratie – sondern in Zukunftsfähigkeit.

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Omnibus & die CSRD-Reform: EFRAG legt Fahrplan zur ESRS-Vereinfachung vor

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25.4.2025

Mit der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) setzen viele europäische Unternehmen aktuell erstmals umfassende ESG-Berichterstattung um. Gleichzeitig steht in Brüssel bereits die nächste Reformwelle an: Die Omnibus-Initiative der EU-Kommission soll bestehende Nachhaltigkeitsvorgaben vereinfachen – insbesondere durch eine Überarbeitung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS).

Die Debatte um die Omnibus-Initiative hat sich in den vergangenen Wochen jedoch zu einem politischen und zivilgesellschaftlichen Konfliktthema entwickelt. Die Entscheidungsträger in Brüssel stehen dabei unter großem Druck: zwischen Erleichterungen für Unternehmen, dem Erhalt regulatorischer Wirkungskraft – und wachsendem Misstrauen aus der Zivilgesellschaft. In diesem Artikel teilen wir Ihnen die neuesten Entwicklungen aus Brüssel mit und wie Sie als OIrganiosation damit umgehen sollten.

Was ist wann zu erwarten?

Die kommenden Monate sind entscheidend: Bereits im Mai wird eine strategische Vision für die Vereinfachung der ESRS erarbeitet, die als Grundlage für die Entwürfe im Sommer dient. Diese sogenannten Exposure Drafts sollen im Juli veröffentlicht werden. Anschließend folgt eine öffentliche Konsultation (August–September), in deren Verlauf Feedback aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Fachgremien gesammelt und ausgewertet wird. Im Oktober 2025 soll schließlich die finale Fassung als technische Empfehlung an die EU-Kommission übergeben werden – mit dem Ziel, bis 2027 eine reformierte, verschlankte Berichtsarchitektur zu etablieren.

Tabelle: Geplante Schritte und Zeitleiste der EFRAG (Stand: 25. April 2025)
Geplante Aktivität Ziel-Zeitraum
1. Entwicklung einer strategischen Vision für wesentliche Vereinfachungen April bis Mitte Mai 2025
2. Einholung von Stakeholder-Feedback, Analyse veröffentlichter Berichte April bis Mitte Mai 2025
3. Erstellung und Verabschiedung der Exposure Drafts zur Änderung der ESRS Zweite Maihälfte bis Juli 2025
4. Veröffentlichung der Entwürfe, Analyse des Feedbacks August und September 2025
5. Finalisierung und Übergabe der technischen Empfehlung an die EU-Kommission Oktober 2025

Der Hintergrund: Streit um den richtigen Weg zur Vereinfachung

Schon die Entstehung des aktuellen Fahrplans war von Unsicherheiten begleitet: Der erste Vorschlag zur ESRS-Vereinfachung wurde Mitte April vom EFRAG Sustainability Reporting Board (SRB) abgelehnt. Grund: Uneinigkeit über die notwendige Transparenz und Beteiligung der Öffentlichkeit. Erst in einem zweiten Anlauf am 25. April 2025 wurde ein überarbeiteter Arbeitsplan angenommen – mit deutlichem Bekenntnis zur öffentlichen Konsultation und strukturierten Feedbackprozessen.

Doch damit ist die Kontroverse nicht beigelegt. Nur wenige Tage vor derVerabschiedung des Fahrplans reichten sieben NGOs, darunter ClientEarth, Friends of the Earth Europe und die Clean Clothes Campaign, offiziell Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten ein. Ihr Vorwurf: Die geplanten Änderungen seien unter Ausschluss der Öffentlichkeit entstanden, bevorzugten einseitig Industrieinteressen und gefährdeten zentrale Ziele des Green Deal.

In ihrer Erklärung kritisieren die NGOs die „überstürzte Demontage“ von drei zentralen Säulen europäischer Nachhaltigkeitspolitik: der CSRD, der CSDDD (Sorgfaltspflichtengesetz) und der EU-Taxonomie. Es fehle an Transparenz, Folgenabschätzung und einer Berücksichtigung der Klimaziele gemäß EU-Klimagesetz.

Spannungen auch im EU-Parlament: Zwischen Entlastung und Entkernung

Der politische Druck ist auch im Europäischen Parlament spürbar. In einer ersten Aussprache des Rechtsausschusses (JURI) zeigten sich tiefe Meinungsverschiedenheiten. Während die konservative EVP-Fraktion für eine Ausweitung der Schwellenwerte und deutliche Entlastungen für Unternehmen plädiert, warnt die sozialdemokratische S&D davor, die CSRD in eine reine „Pflichtübung mit Checkboxen“ zu verwandeln. Besonders kritisch wird der Vorschlag gesehen, die zivilrechtliche Haftung im Rahmen der CSDDD abzuschaffen – was laut Pascal Canfin (Renew) „Rechtsunsicherheit statt Entlastung“ erzeugen würde.

Zugleich drängen rechte Fraktionen (ECR, ID) auf eine vollständige Abschaffung von CSRD, Taxonomie und Sorgfaltspflichten – was die EVP unter zusätzlichen Zugzwang setzt. Ob ein tragfähiger Kompromiss im Trilogverfahren 2026 gelingt, bleibt offen.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Die Entwicklungen in Brüssel markieren eine Übergangsphase: Die derzeit geltenden ESRS bleiben bis mindestens 2026 verbindlich. Gleichzeitig zeigen politische Diskussionen und NGO-Kritik, dass Vereinfachungen nicht ohne gesellschaftliche und fachliche Kontroverse umsetzbar sind. Unternehmen sollten daher strategisch agieren:

  1. Die aktuelle ESRS-Struktur bleibt relevant – Anpassungen erfolgen frühestens für Berichtsjahre ab 2026/2027.
  2. Der Sommer 2025 wird zur Weichenstellung: Die Veröffentlichung und Konsultation der neuen Entwürfe (Exposure Drafts) bieten Gelegenheit zur Einflussnahme – und zur strategischen Vorbereitung auf die Reform.
  3. Klarheit entsteht erst 2026: Laut Prof. Andreas Rasche ist der finale Rechtsrahmen im Frühjahr 2026 zu erwarten. Die vollständige Anwendung der vereinfachten Standards wird dann für das Geschäftsjahr 2027 erwartet.

Gleichzeitig betonen Expertinnen und Experten auch: Wer sich in dieser Phase nur zurücklehnt, läuft Gefahr, den Anschluss zu verlieren. Wie der Harvard Business Review in einem lesenswerten Artikel betont, ist nicht Rückzug, sondern Resilienz gefragt. Unternehmen, die jetzt Transparenz, Governance und Wesentlichkeit stabil halten, investieren nicht in Bürokratie – sondern in Zukunftsfähigkeit.

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