DATUM
26.2.2025
AUTOREN
THEMEN
Governance & Regulatorik
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Am 26. Februar hat die Europäische Kommission eine tiefgreifende Überarbeitung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten präsentiert. Der Vorschlag, der weitgehend vorher öffentlich gewordenen Leaks entspricht, bedeutet eine drastische Reduzierung der Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen sowie eine erhebliche Einschränkung des Umfangs der Berichterstattung. Die Auswirkungen dieser Anpassungen, die sich auf Effizienz- und Wettbewerbsförderung berufen, könnten die nachhaltige Transformation europäischer Unternehmen nachhaltig verlangsamen.
Die Überarbeitung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) folgt der Logik, Unternehmen administrativ zu entlasten. Ein zentrales Element dieser Reform ist die Erhöhung der Schwellenwerte für die Berichtspflicht: Statt wie bisher Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden, trifft die Pflicht nun noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden. Zudem bleibt nur eines der beiden finanziellen Kriterien als Schwellenwert bestehen: >50 Mio. € Umsatz oder >25 Mio. € Bilanzsumme. In der Praxis bedeutet dies, dass mehr als 80 % der bislang berichtspflichtigen Unternehmen aus der Verpflichtung herausfallen.
Gleichzeitig wird ein "Stop-the-clock"-Mechanismus eingeführt, der Unternehmen, die ab 2025 oder 2026 erstmals berichten müssten, einen zweijährigen Aufschub gewährt. Viele dieser Unternehmen könnten letztlich gar nicht mehr zur Berichterstattung verpflichtet werden, da sie durch die neuen Schwellenwerte ohnehin aus dem Anwendungsbereich fallen.
Neben der Verringerung des betroffenen Unternehmenskreises wird auch der Umfang der Berichtspflichten deutlich reduziert. Die Europäische Kommission plant:
Die EU-Taxonomie wird ebenfalls stark entschärft. Nur Unternehmen mit >1.000 Mitarbeitenden und >450 Mio. € Umsatz müssen weiterhin berichten. Alle anderen Unternehmen können freiwillig berichten, wobei unklar bleibt, ob Banken und Investoren dennoch ESG-Daten einfordern werden.
Auch die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verliert deutlich an Schärfe:
Die Kommission begründet die Reform mit einer Reduzierung des administrativen Aufwands für Unternehmen. Doch was auf den ersten Blick wie eine pragmatische Vereinfachung erscheint, hat weitreichende Konsequenzen:
Es bleibt zu betonen, dass dieser Vorschlag noch nicht final beschlossen ist. Der Entwurf wird nun im Europäischen Parlament und im Rat diskutiert, eine Entscheidung könnte sich über Monate ziehen. Doch schon jetzt ist klar, dass der eingeschlagene Kurs die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU grundlegend verändern wird. Unternehmen sollten nicht vorschnell umsteuern, sondern ihre langfristige ESG-Strategie bewerten und sicherstellen, dass sie weiterhin belastbare Nachhaltigkeitsdaten liefern können. Die Entwicklungen sind so oder so ein herber Schlag für die Bedeutung von Nachhaltigkeit in der europäischen Wirtschaftspolitik.
Weitere Informationen zum offiziellen Vorschlag der EU-Kommission finden Sie hier.
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Am 26. Februar hat die Europäische Kommission eine tiefgreifende Überarbeitung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten präsentiert. Der Vorschlag, der weitgehend vorher öffentlich gewordenen Leaks entspricht, bedeutet eine drastische Reduzierung der Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen sowie eine erhebliche Einschränkung des Umfangs der Berichterstattung. Die Auswirkungen dieser Anpassungen, die sich auf Effizienz- und Wettbewerbsförderung berufen, könnten die nachhaltige Transformation europäischer Unternehmen nachhaltig verlangsamen.
Die Überarbeitung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) folgt der Logik, Unternehmen administrativ zu entlasten. Ein zentrales Element dieser Reform ist die Erhöhung der Schwellenwerte für die Berichtspflicht: Statt wie bisher Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden, trifft die Pflicht nun noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden. Zudem bleibt nur eines der beiden finanziellen Kriterien als Schwellenwert bestehen: >50 Mio. € Umsatz oder >25 Mio. € Bilanzsumme. In der Praxis bedeutet dies, dass mehr als 80 % der bislang berichtspflichtigen Unternehmen aus der Verpflichtung herausfallen.
Gleichzeitig wird ein "Stop-the-clock"-Mechanismus eingeführt, der Unternehmen, die ab 2025 oder 2026 erstmals berichten müssten, einen zweijährigen Aufschub gewährt. Viele dieser Unternehmen könnten letztlich gar nicht mehr zur Berichterstattung verpflichtet werden, da sie durch die neuen Schwellenwerte ohnehin aus dem Anwendungsbereich fallen.
Neben der Verringerung des betroffenen Unternehmenskreises wird auch der Umfang der Berichtspflichten deutlich reduziert. Die Europäische Kommission plant:
Die EU-Taxonomie wird ebenfalls stark entschärft. Nur Unternehmen mit >1.000 Mitarbeitenden und >450 Mio. € Umsatz müssen weiterhin berichten. Alle anderen Unternehmen können freiwillig berichten, wobei unklar bleibt, ob Banken und Investoren dennoch ESG-Daten einfordern werden.
Auch die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verliert deutlich an Schärfe:
Die Kommission begründet die Reform mit einer Reduzierung des administrativen Aufwands für Unternehmen. Doch was auf den ersten Blick wie eine pragmatische Vereinfachung erscheint, hat weitreichende Konsequenzen:
Es bleibt zu betonen, dass dieser Vorschlag noch nicht final beschlossen ist. Der Entwurf wird nun im Europäischen Parlament und im Rat diskutiert, eine Entscheidung könnte sich über Monate ziehen. Doch schon jetzt ist klar, dass der eingeschlagene Kurs die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU grundlegend verändern wird. Unternehmen sollten nicht vorschnell umsteuern, sondern ihre langfristige ESG-Strategie bewerten und sicherstellen, dass sie weiterhin belastbare Nachhaltigkeitsdaten liefern können. Die Entwicklungen sind so oder so ein herber Schlag für die Bedeutung von Nachhaltigkeit in der europäischen Wirtschaftspolitik.
Weitere Informationen zum offiziellen Vorschlag der EU-Kommission finden Sie hier.