Die ESRS erklärt: ESRS S1 - Eigene Belegschaft

No items found.

Inhaltsverzeichnis

5
min |
9.8.2024

Im heutigen Beitrag unserer Blogreihe zu den Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) beschäftigen wir uns mit dem Standard ESRS S1, der die Sozialthemen in Bezug auf die eigene und nicht direkt angestellte Belegschaft eines Unternehmens abdeckt. Dieser Standard stellt sicher, dass Unternehmen transparent über die wesentlichen sozialen Auswirkungen, Risiken und Chancen berichten, die sich aus der Beschäftigungspraxis ergeben.

Was ist ESRS S1?

ESRS S1 konzentriert sich auf die sozialen Aspekte im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft eines Unternehmens. Ziel ist es, negative Auswirkungen auf die Beschäftigten zu verhindern oder zu mildern und sicherzustellen, dass die Arbeitnehmerrechte und der soziale Dialog gefördert werden. ESRS S1 beinhaltet sowohl qualitative als auch quantitative Angaben, die eine umfassende Berichterstattung über die sozialen Leistungen und Herausforderungen eines Unternehmens ermöglichen.

Die Offenlegungspflichten umfassen unter anderem die Arbeitsbedingungen, die Einhaltung der Menschenrechte, Diversität und Inklusion, angemessene Entlohnung, Sozialschutz und Sicherheit sowie den Umgang mit wesentlichen sozialen Risiken und Chancen.

Offenlegungspflichten gemäß ESRS S1

Die Berichterstattungspflichten unter ESRS S1 sind vielfältig und detailliert, um die sozialen Auswirkungen im Unternehmen umfassend zu beleuchten. Eine Übersicht der wesentlichen Offenlegungspflichten finden Sie hier:

ESRS S1 Eigene Belegschaft Offenlegungspflichten
Angabepflicht Beschreibung
S1-1 Strategien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft.
S1-2 Verfahren zur Einbeziehung eigener Arbeitskräfte und Arbeitnehmervertreter in Bezug auf Auswirkungen.
S1-3 Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die eigene Arbeitskräfte Bedenken äußern können.
S1-4 Maßnahmen zur Minderung wesentlicher Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft und deren Wirksamkeit.
S1-5 Ziele zur Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen und Förderung positiver Auswirkungen.
S1-6 Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens.
S1-7 Merkmale der nicht angestellten Beschäftigten in der eigenen Belegschaft des Unternehmens.
S1-8 Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog.
S1-9 Diversitätsparameter (Geschlecht, Alter, Herkunft etc.).
S1-10 Angemessene Entlohnung und Vergleich zu regionalen Benchmarks.
S1-11 Sozialschutz der Beschäftigten (Schutz bei Einkommensverlusten durch Krankheit, Elternzeit etc.).
S1-12 Anteil der Beschäftigten mit Behinderungen.
S1-13 Schulungs- und Kompetenzentwicklungsmaßnahmen für die Belegschaft.
S1-14 Parameter für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz.
S1-15 Parameter für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben.
S1-16 Vergütungsparameter, einschließlich Einkommensungleichheiten.
S1-17 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten.

Synergien mit anderen ESRS-Standards

ESRS S1 überschneidet sich in vielerlei Hinsicht mit anderen ESRS-Standards, insbesondere:

  • ESRS S2 (Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette): Hier geht es um die erweiterten sozialen Auswirkungen in der Wertschöpfungskette.
  • ESRS S3 (Betroffene Gemeinschaften): Bezieht sich auf die sozialen Auswirkungen des Unternehmens auf lokale Gemeinschaften.
  • ESRS G1 (Governance): Governance-Standards betreffen teilweise die sozialen Aspekte, insbesondere wenn es um Menschenrechte und Gleichbehandlung geht.

Herausforderungen bei der Umsetzung

Die Implementierung von ESRS S1 ist besonders für multinationale Unternehmen eine große Herausforderung, da die Datenerhebung und Berichterstattung über zahlreiche soziale Aspekte in verschiedenen Regionen und Ländern erhebliche Ressourcen erfordern. Vor allem Themen wie die geschlechtsspezifische Entlohnung und die Einhaltung von Menschenrechten erfordern eine detaillierte Analyse und kontinuierliche Überwachung.

Ein weiterer kritischer Aspekt ist die Einhaltung von Datenschutzvorschriften, insbesondere im Zusammenhang mit Diversitätsparametern und der Berichterstattung über Behinderungen innerhalb der Belegschaft. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Anforderungen an Datenschutz und Transparenz in Einklang bringen.

Fazit: Die Bedeutung von ESRS S1

ESRS S1 ist ein zentraler Standard innerhalb der ESRS-Reihe, da er die sozialen Auswirkungen eines Unternehmens auf seine wichtigste Ressource – die Menschen – fokussiert. Die umfassende Berichterstattung über Arbeitsbedingungen, Diversität, Entlohnung und Gesundheitsschutz bietet Unternehmen die Möglichkeit, nicht nur regulatorische Anforderungen zu erfüllen, sondern auch ihre sozialen Praktiken zu verbessern und ihre Arbeitgebermarke zu stärken.

Durch die Einhaltung von ESRS S1 können Unternehmen einen positiven Beitrag zur sozialen Nachhaltigkeit leisten und gleichzeitig ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern. In zukünftigen Beiträgen werden wir tiefer in die spezifischen Anforderungen der sozialen Standards eintauchen und praktische Beispiele geben, wie Unternehmen ihre Berichterstattung verbessern können.

Ausblick

Bleiben Sie dran für weitere Artikel, die die sozialen Aspekte von Nachhaltigkeitsberichten unter die Lupe nehmen und praktische Tipps für die Optimierung der Berichterstattung bieten.

Weitere Artikel

Die Europawahl 2024 und ihre Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsgesetzgebung: Ein Kommentar

Lesen
7
min
17.6.2024

Die ESRS erklärt: ESRS S2 - Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Lesen
6
min
5.9.2024

Die ESRS erklärt: ESRS E5 - Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Lesen
5
min
19.7.2024

Möchten Sie mehr erfahren?

Vielen Dank für Ihr Interesse. Wir melden uns bald bei Ihnen.
Huch! Beim Absenden des Formulars ist etwas schief gelaufen.