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Neues aus Brüssel, Straßburg und Berlin
In den letzten Monaten vor den Europawahlen im Juni zeigen die Regulierer in Brüssel und Straßburg eine bemerkenswerte Aktivität. Verschiedene neue Vorschriften und Richtlinien, darunter die Verpackungsverordnung (PPWR), die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die EU-Abholzungsregulierung (EUDR) und die Zwangsarbeitsverordnung, werden verabschiedet oder weiterentwickelt. Hier sind die neuesten Entwicklungen in kompakter Form:
CSRD: Umsetzung in nationales Recht
Die Integration der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in das nationale Recht der EU-Mitgliedstaaten schreitet voran. Bis Juli 2024 müssen die Mitgliedstaaten die CSRD in nationales Recht umsetzen.
- In Deutschland wurde der Entwurf zur Umsetzung der CSRD am 22. März 2024 an die Bundesländer und Verbände weitergeleitet.
- Eine aktuelle Diskussion betrifft die Frage, ob nur akkreditierte Wirtschaftsprüfer das CSRD-Statement prüfen dürfen oder ob auch unabhängige, akkreditierte Sachverständige dazu befugt sind. Diese Entscheidung könnte den Prüfmarkt erweitern und die Verfügbarkeit kritischer Fachkompetenz für Unternehmen verbessern.
- Diese Diskussion wird derzeit intensiv auf LinkedIn geführt, insbesondere durch Stellungnahmen des Bundesverbandes Nachhaltige Wirtschaft e.V. (BNW).
Fortschritte bei der CSDDD
Am 24. April 2024 hat das Europäische Parlament die überarbeitete Richtlinie zur Nachhaltigkeitsprüfung von Unternehmen (CSDDD) angenommen. Nach der formellen Genehmigung durch den Rat und der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.
Verpackungsverordnung (PPWR)
Am 24. April 2024 hat das Europäische Parlament mit deutlicher Mehrheit die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) angenommen. Mit 476 Ja-Stimmen gegen 129 Nein-Stimmen und 24 Enthaltungen ist die Verordnung offiziell verabschiedet. Was dies genau bedeutet und welche nächsten Schritte folgen, erfahren Sie in unserem detaillierten Artikel zur PPWR sowie im Sondernewsletter im Juni 2024.
Plastiksteuern in der EU
Die Einführung der Plastiksteuer in Italien, die am 1. Juli 2024 starten sollte, wurde erneut verschoben. Da die Durchführungsvorschriften sechs Wochen vor Inkrafttreten veröffentlicht werden müssen und dies bislang nicht geschehen ist, ist der Termin nicht mehr haltbar. Auch die Einführung der Plastiksteuer in Deutschland wurde von 2025 auf 2026 verschoben.
Einen umfassenden Bericht zum Status der Plastiksteuern in Europa finden Sie im nächsten Newsletter.
EU-Verordnung zu Zwangsarbeit
Das Europäische Parlament hat am 24. April 2024 den Entwurf einer Verordnung über das Verbot von Produkten, die durch Zwangsarbeit hergestellt wurden, gebilligt. Diese Verordnung muss noch vom EU-Rat genehmigt werden, was voraussichtlich im dritten Quartal 2024 geschehen wird. Die Verordnung umfasst Maßnahmen zur Durchsetzung des Verbots, einschließlich Due-Diligence-Untersuchungen und grenzüberschreitender Zusammenarbeit zwischen Behörden.
EUDR: Diskussionen über Risikoeinstufung und Zeitplan
Die Anforderungen der EU-Abholzungsregulierung (EUDR) sollen ab dem 30. Dezember 2024 gelten. Aktuell werden jedoch Diskussionen geführt, ob die Implementierung verschoben werden soll.
- Im März wurde bekannt, dass zunächst alle Länder als Standardrisiko eingestuft werden, nachdem Entwicklungs- und Schwellenländer die Anforderungen der EUDR als unpraktikabel kritisiert hatten.
- Diese Einstufung erleichtert es einigen Produzenten von Rohstoffen wie Kaffee, erhöht jedoch den Druck auf die Verpackungsindustrie, die auf eine Einstufung der skandinavischen Herkunftsländer als Niedrigrisiko gehofft hatte.