DATUM
26.9.2024
AUTOREN
THEMEN
Governance & Regulatorik
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Vor kurzem hat die EFRAG den neuen Leitfaden zur Umsetzung von Klimatransitionsplänen unter den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. Für Unternehmen, die sich den Herausforderungen des Klimaberichtswesens und der Nachhaltigkeitscompliance stellen, bietet dieser Leitfaden eine nicht verbindliche Orientierungshilfe. Der Leitfafen legt die Anforderungen der ESRS dar, indem insbesondere solche Offenlegungspflichten detailliert werden, die mit wesentlichen EU-Vorschriften wie der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und der EU-Taxonomie verknüpft sind. Diese Angleichung soll sicherstellen, dass Klimatransitionsaktivitäten und Nachhaltigkeitsberichte den breiteren europäischen Compliance-Standards entsprechen und das Engagement für verantwortungsbewusstes und nachhaltiges Handeln im Einklang mit der EU-Gesetzgebung verstärkt wird.
Der Leitfaden verfolgt das Ziel, Unternehmen durch praxisnahe Unterstützung dabei zu helfen, effektive Transitionspläne zur Minderung des Klimawandels zu entwickeln. Diese Pläne sollten klar in die übergeordnete Unternehmensstrategie integriert werden, sodass Klimaziele nicht isoliert betrachtet, sondern als Bestandteil der langfristigen Unternehmensplanung behandelt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass Klimamaßnahmen nicht nur als "grüne Initiativen" gesehen werden, sondern als notwendige Schritte, um die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens in einer kohlenstoffarmen Zukunft zu sichern. Die Integration der Transitionspläne in die Unternehmensstrategie hilft auch, interne Widerstände zu überwinden und eine konzertierte Anstrengung quer durch alle Abteilungen zu fördern.
Der Leitfaden zeigt detailliert auf, wie die ESRS mit den EU-Vorschriften wie der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und der EU-Taxonomie verknüpft sind. Diese Angleichung ermöglicht es Unternehmen, ihre Transitionsaktivitäten zur Minderung des Klimawandels im Einklang mit den bestehenden Regelungen zu gestalten. Dies bietet nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern ermöglicht es Unternehmen auch, ihren Stakeholdern zu zeigen, dass sie proaktiv an der Einhaltung europäischer Klimaziele arbeiten. Besonders für Investoren und Kunden ist diese Transparenz ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung für oder gegen eine Zusammenarbeit.
Die ESRS stellen umfassende Anforderungen an die Offenlegung von Klimatransitionsplänen, die von der Unternehmensstrategie bis hin zu spezifischen Zielsetzungen und Investitionen reichen. Dabei müssen Unternehmen auch auf ihre Governance-Strukturen eingehen, die sicherstellen, dass der Transitionsplan von den Führungsgremien unterstützt wird. Eine klare Offenlegungsstruktur ermöglicht es Unternehmen, ihre Klimaziele und den Fortschritt auf transparente Weise zu kommunizieren. Dies stärkt das Vertrauen von Investoren, Kunden und Mitarbeitern und reduziert die Gefahr von Greenwashing-Vorwürfen, da die getroffenen Maßnahmen nachvollziehbar und überprüfbar sind.
Unternehmen sind verpflichtet, Klimaziele offenzulegen, die mit dem 1,5°C-Ziel des Pariser Abkommens übereinstimmen. Dies zeigt das Engagement für die globalen Klimabemühungen und verstärkt die Glaubwürdigkeit der Klimastrategie. Indem Unternehmen ihre Ziele an den wissenschaftlich fundierten Zielen des Pariser Abkommens ausrichten, positionieren sie sich auch als verantwortungsbewusste Akteure im Kampf gegen den Klimawandel. Dies kann zu einem Wettbewerbsvorteil führen, da immer mehr Kunden und Investoren Wert auf Unternehmen legen, die sich klar zur Einhaltung der Klimaziele bekennen.
Der Leitfaden fordert, dass Unternehmen konkrete Maßnahmen zur Emissionsreduktion beschreiben, sogenannte "Dekarbonisierungshebel". Diese Maßnahmen können betriebliche Veränderungen, Produktanpassungen oder neue Technologien umfassen, die sowohl in den eigenen Abläufen als auch in der gesamten Wertschöpfungskette zur Anwendung kommen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Umsetzung kosteneffizienter Maßnahmen, die eine schnelle Reduktion der Emissionen ermöglichen. Unternehmen sollten zudem den Einsatz von erneuerbaren Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz in ihren Betriebsabläufen priorisieren, um eine nachhaltige und zukunftssichere Energieversorgung sicherzustellen.
Die Offenlegung zu Investitionen beinhaltet auch die Berichtspflichten zu Kapitalkosten (CapEx), die im Einklang mit der EU-Taxonomie stehen. Das bedeutet, dass Unternehmen nachhaltige Investitionen klar kennzeichnen und die Mittelverwendung transparent darlegen müssen. Dies ist entscheidend, um die Finanzmittel gezielt in Projekte zu lenken, die einen Beitrag zur Dekarbonisierung leisten. Eine klare Kennzeichnung nachhaltiger Investitionen zeigt auch, dass das Unternehmen seine Ressourcen effizient einsetzt, um die Klimaziele zu erreichen, was bei Investoren und Partnern positiv wahrgenommen wird.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Integration des Transitionsplans in die Gesamtstrategie des Unternehmens. Dies sorgt dafür, dass Klimaziele nicht als isolierte Maßnahmen betrachtet werden, sondern im Einklang mit den allgemeinen Unternehmenszielen stehen. Die Einbettung ermöglicht es, Synergien zwischen wirtschaftlichen und ökologischen Zielen zu nutzen, was wiederum die Widerstandsfähigkeit des Unternehmens in einer sich wandelnden Wirtschaft fördert. Unternehmen, die ihre Klimaziele in die Unternehmensstrategie einbinden, sind zudem besser darauf vorbereitet, zukünftigen regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden.
Unternehmen müssen regelmäßig über die Umsetzung ihrer Transitionspläne berichten und die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen im Hinblick auf die Emissionsziele messen. Dieser Aspekt stellt sicher, dass der Fortschritt transparent und nachvollziehbar bleibt. Regelmäßige Berichte bieten zudem die Möglichkeit, die Strategie flexibel anzupassen und aus den bisherigen Erfolgen oder Herausforderungen zu lernen. Eine kontinuierliche Überwachung der Fortschritte ermöglicht es dem Unternehmen auch, frühzeitig auf Verzögerungen oder Hindernisse zu reagieren.
Der Leitfaden betont auch, dass Transitionspläne nicht nur auf die Reduktion von Emissionen abzielen sollten, sondern auch soziale und ökologische Aspekte berücksichtigen müssen. Unternehmen sind angehalten, darzulegen, wie die Umsetzung des Transitionsplans die Arbeitnehmer, die Gemeinschaften und die Biodiversität beeinflussen kann. Dies sorgt für eine umfassendere Sichtweise auf Nachhaltigkeit, die nicht nur die Reduktion von Emissionen, sondern auch die Schaffung von positiven sozialen und ökologischen Effekten im Blick hat. Diese ganzheitliche Betrachtung ist ein entscheidender Faktor, um langfristig Akzeptanz und Unterstützung von Stakeholdern sicherzustellen.
Bei der Entwicklung von Klimatransitionsplänen konnten wir bei Five Glaciers Consulting zahlreiche Erfahrungen sammeln, insbesondere auf Basis etablierter Rahmenwerke wie den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) und des GHG-Protokolls. Die praktische Umsetzung solcher Pläne erfordert oft eine enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Abteilungen eines Unternehmens, um sicherzustellen, dass alle relevanten Klimarisiken und Chancen berücksichtigt werden. Ein Schlüsselerfolg besteht darin, dass die Ziele nicht nur wissenschaftlich fundiert sind, sondern auch in die Unternehmensstrategie integriert werden, um langfristige Veränderungen zu ermöglichen. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine klare Kommunikation der Klimaziele und Maßnahmen gegenüber allen Stakeholdern entscheidend ist, um Vertrauen zu schaffen und die Umsetzung erfolgreich zu gestalten.
Five Glaciers Consulting unterstützt deutsche Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung von Transitionsplänen. Hierbei besteht die Möglichkeit, das Bundesförderprogramm "Modul 5 - Transformationsplan" der BAFA zu nutzen, um das Interesse und die Umsetzungskraft zu erhöhen. Nutzen Sie unsere Expertise, um Ihre Klimastrategie nachhaltig und erfolgreich zu gestalten.
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Vor kurzem hat die EFRAG den neuen Leitfaden zur Umsetzung von Klimatransitionsplänen unter den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. Für Unternehmen, die sich den Herausforderungen des Klimaberichtswesens und der Nachhaltigkeitscompliance stellen, bietet dieser Leitfaden eine nicht verbindliche Orientierungshilfe. Der Leitfafen legt die Anforderungen der ESRS dar, indem insbesondere solche Offenlegungspflichten detailliert werden, die mit wesentlichen EU-Vorschriften wie der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und der EU-Taxonomie verknüpft sind. Diese Angleichung soll sicherstellen, dass Klimatransitionsaktivitäten und Nachhaltigkeitsberichte den breiteren europäischen Compliance-Standards entsprechen und das Engagement für verantwortungsbewusstes und nachhaltiges Handeln im Einklang mit der EU-Gesetzgebung verstärkt wird.
Der Leitfaden verfolgt das Ziel, Unternehmen durch praxisnahe Unterstützung dabei zu helfen, effektive Transitionspläne zur Minderung des Klimawandels zu entwickeln. Diese Pläne sollten klar in die übergeordnete Unternehmensstrategie integriert werden, sodass Klimaziele nicht isoliert betrachtet, sondern als Bestandteil der langfristigen Unternehmensplanung behandelt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass Klimamaßnahmen nicht nur als "grüne Initiativen" gesehen werden, sondern als notwendige Schritte, um die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens in einer kohlenstoffarmen Zukunft zu sichern. Die Integration der Transitionspläne in die Unternehmensstrategie hilft auch, interne Widerstände zu überwinden und eine konzertierte Anstrengung quer durch alle Abteilungen zu fördern.
Der Leitfaden zeigt detailliert auf, wie die ESRS mit den EU-Vorschriften wie der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und der EU-Taxonomie verknüpft sind. Diese Angleichung ermöglicht es Unternehmen, ihre Transitionsaktivitäten zur Minderung des Klimawandels im Einklang mit den bestehenden Regelungen zu gestalten. Dies bietet nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern ermöglicht es Unternehmen auch, ihren Stakeholdern zu zeigen, dass sie proaktiv an der Einhaltung europäischer Klimaziele arbeiten. Besonders für Investoren und Kunden ist diese Transparenz ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung für oder gegen eine Zusammenarbeit.
Die ESRS stellen umfassende Anforderungen an die Offenlegung von Klimatransitionsplänen, die von der Unternehmensstrategie bis hin zu spezifischen Zielsetzungen und Investitionen reichen. Dabei müssen Unternehmen auch auf ihre Governance-Strukturen eingehen, die sicherstellen, dass der Transitionsplan von den Führungsgremien unterstützt wird. Eine klare Offenlegungsstruktur ermöglicht es Unternehmen, ihre Klimaziele und den Fortschritt auf transparente Weise zu kommunizieren. Dies stärkt das Vertrauen von Investoren, Kunden und Mitarbeitern und reduziert die Gefahr von Greenwashing-Vorwürfen, da die getroffenen Maßnahmen nachvollziehbar und überprüfbar sind.
Unternehmen sind verpflichtet, Klimaziele offenzulegen, die mit dem 1,5°C-Ziel des Pariser Abkommens übereinstimmen. Dies zeigt das Engagement für die globalen Klimabemühungen und verstärkt die Glaubwürdigkeit der Klimastrategie. Indem Unternehmen ihre Ziele an den wissenschaftlich fundierten Zielen des Pariser Abkommens ausrichten, positionieren sie sich auch als verantwortungsbewusste Akteure im Kampf gegen den Klimawandel. Dies kann zu einem Wettbewerbsvorteil führen, da immer mehr Kunden und Investoren Wert auf Unternehmen legen, die sich klar zur Einhaltung der Klimaziele bekennen.
Der Leitfaden fordert, dass Unternehmen konkrete Maßnahmen zur Emissionsreduktion beschreiben, sogenannte "Dekarbonisierungshebel". Diese Maßnahmen können betriebliche Veränderungen, Produktanpassungen oder neue Technologien umfassen, die sowohl in den eigenen Abläufen als auch in der gesamten Wertschöpfungskette zur Anwendung kommen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Umsetzung kosteneffizienter Maßnahmen, die eine schnelle Reduktion der Emissionen ermöglichen. Unternehmen sollten zudem den Einsatz von erneuerbaren Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz in ihren Betriebsabläufen priorisieren, um eine nachhaltige und zukunftssichere Energieversorgung sicherzustellen.
Die Offenlegung zu Investitionen beinhaltet auch die Berichtspflichten zu Kapitalkosten (CapEx), die im Einklang mit der EU-Taxonomie stehen. Das bedeutet, dass Unternehmen nachhaltige Investitionen klar kennzeichnen und die Mittelverwendung transparent darlegen müssen. Dies ist entscheidend, um die Finanzmittel gezielt in Projekte zu lenken, die einen Beitrag zur Dekarbonisierung leisten. Eine klare Kennzeichnung nachhaltiger Investitionen zeigt auch, dass das Unternehmen seine Ressourcen effizient einsetzt, um die Klimaziele zu erreichen, was bei Investoren und Partnern positiv wahrgenommen wird.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Integration des Transitionsplans in die Gesamtstrategie des Unternehmens. Dies sorgt dafür, dass Klimaziele nicht als isolierte Maßnahmen betrachtet werden, sondern im Einklang mit den allgemeinen Unternehmenszielen stehen. Die Einbettung ermöglicht es, Synergien zwischen wirtschaftlichen und ökologischen Zielen zu nutzen, was wiederum die Widerstandsfähigkeit des Unternehmens in einer sich wandelnden Wirtschaft fördert. Unternehmen, die ihre Klimaziele in die Unternehmensstrategie einbinden, sind zudem besser darauf vorbereitet, zukünftigen regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden.
Unternehmen müssen regelmäßig über die Umsetzung ihrer Transitionspläne berichten und die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen im Hinblick auf die Emissionsziele messen. Dieser Aspekt stellt sicher, dass der Fortschritt transparent und nachvollziehbar bleibt. Regelmäßige Berichte bieten zudem die Möglichkeit, die Strategie flexibel anzupassen und aus den bisherigen Erfolgen oder Herausforderungen zu lernen. Eine kontinuierliche Überwachung der Fortschritte ermöglicht es dem Unternehmen auch, frühzeitig auf Verzögerungen oder Hindernisse zu reagieren.
Der Leitfaden betont auch, dass Transitionspläne nicht nur auf die Reduktion von Emissionen abzielen sollten, sondern auch soziale und ökologische Aspekte berücksichtigen müssen. Unternehmen sind angehalten, darzulegen, wie die Umsetzung des Transitionsplans die Arbeitnehmer, die Gemeinschaften und die Biodiversität beeinflussen kann. Dies sorgt für eine umfassendere Sichtweise auf Nachhaltigkeit, die nicht nur die Reduktion von Emissionen, sondern auch die Schaffung von positiven sozialen und ökologischen Effekten im Blick hat. Diese ganzheitliche Betrachtung ist ein entscheidender Faktor, um langfristig Akzeptanz und Unterstützung von Stakeholdern sicherzustellen.
Bei der Entwicklung von Klimatransitionsplänen konnten wir bei Five Glaciers Consulting zahlreiche Erfahrungen sammeln, insbesondere auf Basis etablierter Rahmenwerke wie den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) und des GHG-Protokolls. Die praktische Umsetzung solcher Pläne erfordert oft eine enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Abteilungen eines Unternehmens, um sicherzustellen, dass alle relevanten Klimarisiken und Chancen berücksichtigt werden. Ein Schlüsselerfolg besteht darin, dass die Ziele nicht nur wissenschaftlich fundiert sind, sondern auch in die Unternehmensstrategie integriert werden, um langfristige Veränderungen zu ermöglichen. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine klare Kommunikation der Klimaziele und Maßnahmen gegenüber allen Stakeholdern entscheidend ist, um Vertrauen zu schaffen und die Umsetzung erfolgreich zu gestalten.
Five Glaciers Consulting unterstützt deutsche Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung von Transitionsplänen. Hierbei besteht die Möglichkeit, das Bundesförderprogramm "Modul 5 - Transformationsplan" der BAFA zu nutzen, um das Interesse und die Umsetzungskraft zu erhöhen. Nutzen Sie unsere Expertise, um Ihre Klimastrategie nachhaltig und erfolgreich zu gestalten.