DATUM
11.4.2025
AUTOREN
THEMEN
Governance & Regulatorik
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Die neue Bundesregierung hat am 9. April 2025 ihren Koalitionsvertrag vorgestellt – und damit eine politische Richtungsentscheidung getroffen, die auch Unternehmen mit Nachhaltigkeitsbezug unmittelbar betrifft. Zwischen regulatorischer Entlastung, strategischer Kurskorrektur und langfristigen Zielsetzungen offenbart der Vertrag einen politischen Spagat: Transformation ja, aber bitte mit Augenmaß.
Wir haben für Sie die drei zentralen Hebel unter die Lupe genommen:
Das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wird gestrichen. Berichtspflichten entfallen sofort, Sorgfaltspflichten bleiben jedoch bestehen – eingeschränkt auf Fälle „massiver Menschenrechtsverletzungen“ bis zur Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD).
Unser Rat: Nutzen Sie die Zeit zur Reorganisation statt zur Pause. Wer heute prüft, fokussiert und ausbaut, wird morgen schneller compliant – und überzeugender gegenüber Kunden, Investoren und Geschäftspartnern.
„Wir wollen Industrieland bleiben und klimaneutral werden.“ So lautet die vielleicht zentrale Formel des Koalitionsvertrags. Das Zieljahr 2045 bleibt, ebenso das Zwischenziel der EU (-90 % THG bis 2040). Doch der Weg dorthin wird vorsichtig austariert:
Unser Rat: Jetzt strategische Emissionspfade skizzieren, Investitionen vorbereiten und Transparenz in Richtung Kapitalmarkt und Stakeholder erhöhen. Wer wartet, verliert nicht nur Zeit – sondern auch Vertrauen.
Der vielzitierte „Omnibus“ der EU-Kommission bekommt Rückenwind: Die Bundesregierung unterstützt die Pläne zur Vereinfachung und Verschiebung zentraler ESG-Regelwerke.
Unsere Einschätzung: Diese Maßnahmen können Unternehmen entlasten – insbesondere im Mittelstand. Sie dürfen aber nicht als Signal zur ESG-Rückabwicklung missverstanden werden. Wer Substanz liefert, profitiert doppelt: von geringerer Last und gestiegener Glaubwürdigkeit.
Der Koalitionsvertrag bringt keinen Bruch, aber eine erkennbare Neujustierung: Die Umsetzung bleibt ambitioniert, wird jedoch stärker mit Wettbewerbsfähigkeit und Praxisorientierung abgeglichen.
Unternehmen, die Nachhaltigkeit strategisch denken, profitieren von diesem Kurs: Sie sichern sich regulatorische Stabilität, Marktzugänge und Relevanz für Stakeholder.
Five Glaciers Consulting unterstützt Sie dabei – mit Pragmatismus, Systematik und Branchenverständnis. Kommen Sie für Fragen gerne auf uns zu!
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Die neue Bundesregierung hat am 9. April 2025 ihren Koalitionsvertrag vorgestellt – und damit eine politische Richtungsentscheidung getroffen, die auch Unternehmen mit Nachhaltigkeitsbezug unmittelbar betrifft. Zwischen regulatorischer Entlastung, strategischer Kurskorrektur und langfristigen Zielsetzungen offenbart der Vertrag einen politischen Spagat: Transformation ja, aber bitte mit Augenmaß.
Wir haben für Sie die drei zentralen Hebel unter die Lupe genommen:
Das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wird gestrichen. Berichtspflichten entfallen sofort, Sorgfaltspflichten bleiben jedoch bestehen – eingeschränkt auf Fälle „massiver Menschenrechtsverletzungen“ bis zur Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD).
Unser Rat: Nutzen Sie die Zeit zur Reorganisation statt zur Pause. Wer heute prüft, fokussiert und ausbaut, wird morgen schneller compliant – und überzeugender gegenüber Kunden, Investoren und Geschäftspartnern.
„Wir wollen Industrieland bleiben und klimaneutral werden.“ So lautet die vielleicht zentrale Formel des Koalitionsvertrags. Das Zieljahr 2045 bleibt, ebenso das Zwischenziel der EU (-90 % THG bis 2040). Doch der Weg dorthin wird vorsichtig austariert:
Unser Rat: Jetzt strategische Emissionspfade skizzieren, Investitionen vorbereiten und Transparenz in Richtung Kapitalmarkt und Stakeholder erhöhen. Wer wartet, verliert nicht nur Zeit – sondern auch Vertrauen.
Der vielzitierte „Omnibus“ der EU-Kommission bekommt Rückenwind: Die Bundesregierung unterstützt die Pläne zur Vereinfachung und Verschiebung zentraler ESG-Regelwerke.
Unsere Einschätzung: Diese Maßnahmen können Unternehmen entlasten – insbesondere im Mittelstand. Sie dürfen aber nicht als Signal zur ESG-Rückabwicklung missverstanden werden. Wer Substanz liefert, profitiert doppelt: von geringerer Last und gestiegener Glaubwürdigkeit.
Der Koalitionsvertrag bringt keinen Bruch, aber eine erkennbare Neujustierung: Die Umsetzung bleibt ambitioniert, wird jedoch stärker mit Wettbewerbsfähigkeit und Praxisorientierung abgeglichen.
Unternehmen, die Nachhaltigkeit strategisch denken, profitieren von diesem Kurs: Sie sichern sich regulatorische Stabilität, Marktzugänge und Relevanz für Stakeholder.
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