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SECR-Berichtspflichten im Vereinigten Königreich: Ein kompakter Leitfaden für Unternehmen

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2.1.2024

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Governance & Regulatorik

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Was ist das SECR-Reporting?

SECR steht für Streamlined Energy and Carbon Reporting und ist das gesetzlich verpflichtende Rahmenwerk zur Offenlegung von Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen im Vereinigten Königreich. Seit April 2019 sind bestimmte Unternehmen verpflichtet, SECR-konforme Angaben im Lagebericht bzw. in einem separaten Energie- und CO2-Bericht zu veröffentlichen.

Ziel ist es, Transparenz im Umgang mit Energie- und Klimathemen zu schaffen, die Energieeffizienz zu steigern und ESG-Vergleiche auf nationaler Ebene zu ermöglichen. SECR erweitert damit frühere Berichtspflichten und ergänzt weitere britische Regularien wie ESOS oder die TCFD-Anforderungen.

Welche Unternehn sind gemäß SECR berichtspflichtig?

Die SECR-Pflicht betrifft alle börsennotierten Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich sowie große, nicht börsennotierte Unternehmen und große LLPs (Limited Liability Partnerships). Als „groß“ gelten Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Jahresumsatz von ≥ 36 Mio. GBP
  • Bilanzsumme von ≥ 18 Mio. GBP
  • Beschäftigtenzahl von ≥ 250 Mitarbeitenden

Ausgenommen sind Unternehmen mit einem Energieverbrauch unter 40 Megawattstunden pro Jahr, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Organisationen ohne physische Präsenz im Vereinigten Königreich.

Welche Inhalte verlangt das SECR?

Der Umfang der SECR-Berichterstattung variiert je nach Unternehmensform, folgt aber einem einheitlichen Kernschema. Unternehmen müssen unter anderem folgende Inhalte offenlegen:

  • Den gesamten Energieverbrauch (Strom, Gas, Kraftstoffe)
  • Treibhausgasemissionen in Tonnen CO2-Äquivalent (Scope 1 und 2)
  • Die verwendete Berechnungsmethodik (z. B. GHG Protocol, ISO 14064-1)
  • Einen Emissionsintensitätswert (z. B. Emissionen pro Umsatz oder Fläche)
  • Vergleichswerte aus dem Vorjahr
  • Eine narrative Beschreibung der Effizienzmaßnahmen im Berichtsjahr

Börsennotierte Unternehmen müssen darüber hinaus globale Scope-1- und Scope-2-Emissionen, spezifische Treibhausgasarten sowie den Anteil der UK-bezogenen Emissionen offenlegen.

„Comply or explain“ – Flexibilität mit Erklärungspflicht

SECR sieht die Möglichkeit vor, bestimmte Informationen wegzulassen, wenn ihre Offenlegung für das Unternehmen unzumutbar ist. Zwei Szenarien gelten dabei als zulässig:

  • Die Offenlegung würde dem Unternehmen ernsthaften wirtschaftlichen Schaden zufügen (z. B. bei M&A-Prozessen).
  • Die Daten sind technisch oder wirtschaftlich nicht verfügbar oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu erheben.

In beiden Fällen ist eine nachvollziehbare Begründung erforderlich, verbunden mit der Erwartung, dass Unternehmen mittelfristig auf eine vollständige Datenlage hinarbeiten.

SECR-Berichtspflicht in der Praxis

Die praktische Umsetzung erfolgt über den Lagebericht („Directors’ Report“) oder einen separaten Energie- und CO2-Bericht. Beide Dokumente sind Bestandteil des Jahresabschlusses und werden beim britischen Handelsregister (Companies House) eingereicht. Für LLPs gibt es eine gesonderte Berichtsvorlage. Bei Konzernstrukturen gilt: Ist ein Tochterunternehmen bereits vollständig im Bericht der Muttergesellschaft enthalten, kann es in vielen Fällen von einer separaten Berichtspflicht ausgenommen sein. Es liegt jedoch in der Verantwortung des Unternehmens, dies sauber zu dokumentieren und bei Bedarf nachzuweisen.

Best Practices für eine reibungslose SECR-Berichterstattung

Um die SECR-Pflichten effizient zu erfüllen und die Qualität der Offenlegung zu sichern, empfehlen wir folgende Herangehensweise:

  • Verantwortlichkeiten klar definieren: Zuständigkeiten für Datensammlung, Prüfung und Freigabe festlegen.
  • Einheitliche Methodik etablieren: Standards und Bilanzierungsgrenzen intern verbindlich regeln.
  • Digitale Tools einsetzen: Carbon Accounting Software kann Datenerfassung, Berechnung und Dokumentation erheblich vereinfachen.
  • Vergleichbarkeit sicherstellen: Wiederverwendbare Strukturen und Vorjahresvergleiche konsistent pflegen.
  • Transparenz schaffen: Annahmen, Schätzungen und Abweichungen sauber dokumentieren.

Unternehmen, die ihre SECR-Berichterstattung nicht nur als regulatorische Pflicht, sondern als strategisches Steuerungsinstrument begreifen, sind klar im Vorteil – insbesondere im Dialog mit Investoren und Geschäftspartnern.

Fazit: SECR als Chance begreifen

SECR ist kein bloßes Berichtspflichtinstrument, sondern ein wirkungsvolles Mittel zur Effizienzsteigerung und glaubwürdigen ESG-Kommunikation. Wer die Anforderungen versteht, frühzeitig Strukturen schafft und auf valide Daten zurückgreifen kann, stärkt nicht nur die eigene Klimabilanz – sondern auch das Vertrauen von Investoren, Kund:innenund Partnern.

Sie benötigen Unterstützung bei der CO2-Bilanzierung und SECR-konformen Berichterstattung? Five Glaciers Consulting unterstützt Unternehmen mit pragmatischer Beratung, fundierter Methodik und klimabezogener Branchenexpertise.

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SECR-Berichtspflichten im Vereinigten Königreich: Ein kompakter Leitfaden für Unternehmen

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Was ist das SECR-Reporting?

SECR steht für Streamlined Energy and Carbon Reporting und ist das gesetzlich verpflichtende Rahmenwerk zur Offenlegung von Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen im Vereinigten Königreich. Seit April 2019 sind bestimmte Unternehmen verpflichtet, SECR-konforme Angaben im Lagebericht bzw. in einem separaten Energie- und CO2-Bericht zu veröffentlichen.

Ziel ist es, Transparenz im Umgang mit Energie- und Klimathemen zu schaffen, die Energieeffizienz zu steigern und ESG-Vergleiche auf nationaler Ebene zu ermöglichen. SECR erweitert damit frühere Berichtspflichten und ergänzt weitere britische Regularien wie ESOS oder die TCFD-Anforderungen.

Welche Unternehn sind gemäß SECR berichtspflichtig?

Die SECR-Pflicht betrifft alle börsennotierten Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich sowie große, nicht börsennotierte Unternehmen und große LLPs (Limited Liability Partnerships). Als „groß“ gelten Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Jahresumsatz von ≥ 36 Mio. GBP
  • Bilanzsumme von ≥ 18 Mio. GBP
  • Beschäftigtenzahl von ≥ 250 Mitarbeitenden

Ausgenommen sind Unternehmen mit einem Energieverbrauch unter 40 Megawattstunden pro Jahr, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Organisationen ohne physische Präsenz im Vereinigten Königreich.

Welche Inhalte verlangt das SECR?

Der Umfang der SECR-Berichterstattung variiert je nach Unternehmensform, folgt aber einem einheitlichen Kernschema. Unternehmen müssen unter anderem folgende Inhalte offenlegen:

  • Den gesamten Energieverbrauch (Strom, Gas, Kraftstoffe)
  • Treibhausgasemissionen in Tonnen CO2-Äquivalent (Scope 1 und 2)
  • Die verwendete Berechnungsmethodik (z. B. GHG Protocol, ISO 14064-1)
  • Einen Emissionsintensitätswert (z. B. Emissionen pro Umsatz oder Fläche)
  • Vergleichswerte aus dem Vorjahr
  • Eine narrative Beschreibung der Effizienzmaßnahmen im Berichtsjahr

Börsennotierte Unternehmen müssen darüber hinaus globale Scope-1- und Scope-2-Emissionen, spezifische Treibhausgasarten sowie den Anteil der UK-bezogenen Emissionen offenlegen.

„Comply or explain“ – Flexibilität mit Erklärungspflicht

SECR sieht die Möglichkeit vor, bestimmte Informationen wegzulassen, wenn ihre Offenlegung für das Unternehmen unzumutbar ist. Zwei Szenarien gelten dabei als zulässig:

  • Die Offenlegung würde dem Unternehmen ernsthaften wirtschaftlichen Schaden zufügen (z. B. bei M&A-Prozessen).
  • Die Daten sind technisch oder wirtschaftlich nicht verfügbar oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu erheben.

In beiden Fällen ist eine nachvollziehbare Begründung erforderlich, verbunden mit der Erwartung, dass Unternehmen mittelfristig auf eine vollständige Datenlage hinarbeiten.

SECR-Berichtspflicht in der Praxis

Die praktische Umsetzung erfolgt über den Lagebericht („Directors’ Report“) oder einen separaten Energie- und CO2-Bericht. Beide Dokumente sind Bestandteil des Jahresabschlusses und werden beim britischen Handelsregister (Companies House) eingereicht. Für LLPs gibt es eine gesonderte Berichtsvorlage. Bei Konzernstrukturen gilt: Ist ein Tochterunternehmen bereits vollständig im Bericht der Muttergesellschaft enthalten, kann es in vielen Fällen von einer separaten Berichtspflicht ausgenommen sein. Es liegt jedoch in der Verantwortung des Unternehmens, dies sauber zu dokumentieren und bei Bedarf nachzuweisen.

Best Practices für eine reibungslose SECR-Berichterstattung

Um die SECR-Pflichten effizient zu erfüllen und die Qualität der Offenlegung zu sichern, empfehlen wir folgende Herangehensweise:

  • Verantwortlichkeiten klar definieren: Zuständigkeiten für Datensammlung, Prüfung und Freigabe festlegen.
  • Einheitliche Methodik etablieren: Standards und Bilanzierungsgrenzen intern verbindlich regeln.
  • Digitale Tools einsetzen: Carbon Accounting Software kann Datenerfassung, Berechnung und Dokumentation erheblich vereinfachen.
  • Vergleichbarkeit sicherstellen: Wiederverwendbare Strukturen und Vorjahresvergleiche konsistent pflegen.
  • Transparenz schaffen: Annahmen, Schätzungen und Abweichungen sauber dokumentieren.

Unternehmen, die ihre SECR-Berichterstattung nicht nur als regulatorische Pflicht, sondern als strategisches Steuerungsinstrument begreifen, sind klar im Vorteil – insbesondere im Dialog mit Investoren und Geschäftspartnern.

Fazit: SECR als Chance begreifen

SECR ist kein bloßes Berichtspflichtinstrument, sondern ein wirkungsvolles Mittel zur Effizienzsteigerung und glaubwürdigen ESG-Kommunikation. Wer die Anforderungen versteht, frühzeitig Strukturen schafft und auf valide Daten zurückgreifen kann, stärkt nicht nur die eigene Klimabilanz – sondern auch das Vertrauen von Investoren, Kund:innenund Partnern.

Sie benötigen Unterstützung bei der CO2-Bilanzierung und SECR-konformen Berichterstattung? Five Glaciers Consulting unterstützt Unternehmen mit pragmatischer Beratung, fundierter Methodik und klimabezogener Branchenexpertise.

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