Status-Update zur CSRD-Umsetzung in Deutschland: Handlungsempfehlungen für betroffene Unternehmen

Governance & Regulatorik

Inhaltsverzeichnis

5
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5.12.2024

In diesem Beitrag widmen wir uns der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Als Meilenstein der europäischen Union auf dem Weg zu mehr Transparenz und Verbindlichkeit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung gestartet, verzögert sich ihre Umsetzung in Deutschland. Die damit verbundenen Unsicherheiten stellen viele Unternehmen vor Herausforderungen und wichtige Entscheidungen. Wir beleuchten für Sie den aktuellen Status der Umsetzung, mögliche Folgen einer Verzögerung und geben klare Empfehlungen, wie Unternehmen sich jetzt strategisch vorbereiten können.

Der aktuelle Stand der CSRD-Umsetzung in Deutschland

Fakt ist: Die CSRD hätte bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Bis heute ist dies jedoch nicht erfolgt. Deutschland befindet sich daher, zusammen mit 11 weiteren EU-Staaten, in einem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission. Der Regierungsentwurf zur CSRD-Umsetzung liegt zwar seit Juli 2024 vor, jedoch verhindern politische Instabilitäten, wie der Bruch der Regierungskoalition, eine zeitnahe Verabschiedung. Trotz dieser Verzögerungen bleibt die CSRD als EU-Richtlinie verbindlich. Auch wenn Unternehmen ohne nationales Umsetzungsgesetz nicht unmittelbar verpflichtet sind, die neuen Anforderungen umzusetzen, können die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bereits freiwillig angewandt werden. Diese Option sollten Unternehmen ernsthaft in Betracht ziehen, um sich auf die Zukunft vorzubereiten.

Was bedeutet die Verzögerung für Unternehmen?

1. Fortbestand der alten Gesetzeslage

Solange die CSRD nicht umgesetzt ist, gilt weiterhin die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) bzw. deren nationale Umsetzung im HGB. Unternehmen müssen ihre nichtfinanziellen Berichte gemäß den bisherigen Regelungen erstellen. Die Integration in den Lagebericht ist weiterhin optional.

2. Keine Prüfpflicht

Ohne nationale Umsetzung entfällt für das Geschäftsjahr 2024 die Prüfpflicht für Nachhaltigkeitsberichte. Unternehmen könnten sich dazu entschließen, ihre Berichte nicht prüfen zu lassen, riskieren jedoch, Glaubwürdigkeit und Vertrauen bei Stakeholdern zu verlieren.

3. Uneinheitliche Standards

Eine freiwillige Anwendung der ESRS ist möglich, jedoch nicht verpflichtend. Dies könnte zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Berichtsstandards führen, der die Vergleichbarkeit und Qualität der Berichterstattung erschwert.

Warum Unternehmen dennoch handeln sollten

Die Verzögerung der Umsetzung darf nicht als Ausrede für Untätigkeit dienen. Denn die Einführung der CSRD ist sicher – ob 2024 oder 2025 – und bringt tiefgreifende Veränderungen mit sich. Unternehmen, die nicht rechtzeitig reagieren, riskieren operative und reputative Nachteile. Frühzeitige Vorbereitung hat mehrere Vorteile:

  • Glaubwürdigkeit und Marktposition: Ein freiwillig erstellter, ESRS-konformer Bericht signalisiert Transparenz und Zukunftsorientierung.
  • Effizienz und Resilienz: Unternehmen, die ihre internen Prozesse frühzeitig anpassen, vermeiden spätere Engpässe und höhere Kosten.
  • Regulatorische Konformität: Die rechtlichen Unsicherheiten bei einer verzögerten Umsetzung sind kein Freifahrtschein. Unternehmen sollten auf potenzielle Rückwirkungen vorbereitet sein.

Handlungsempfehlungen für Unternehmen

  1. Doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen: Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist das Herzstück der CSRD. Sie identifiziert, welche Nachhaltigkeitsaspekte wesentlich sind – sowohl in Bezug auf ihre finanziellen Auswirkungen (Financial Materiality) als auch ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft (Impact Materiality). Unternehmen sollten diesen Prozess lückenlos dokumentieren und frühzeitig mit externen Prüfern abstimmen.

2. ESG-Datenmanagement etablieren: Eine strukturierte Erhebung von ESG-Daten ist unerlässlich. Der Einsatz einer ESG-Software hilft, Daten zentral zu sammeln, zu validieren und für Prüfungen vorzubereiten. So können Datenlücken frühzeitig identifiziert und geschlossen werden.

3. Testlauf der Berichterstellung: Ein Probelauf der Nachhaltigkeitsberichterstattung simuliert den gesamten Prozess und deckt Schwachstellen auf. Dies gibt Unternehmen die Möglichkeit, Prozesse vor der ersten verpflichtenden Berichtserstellung zu optimieren.

4. Interne Kompetenzen aufbauen: Die Komplexität der CSRD erfordert Fachwissen. Unternehmen sollten Schulungen für Mitarbeiter durchführen oder externe Experten einbeziehen, um sicherzustellen, dass die neuen Anforderungen verstanden und umgesetzt werden können.

5. Proaktive Kommunikation mit Stakeholdern: Transparenz in der Übergangsphase stärkt das Vertrauen der Stakeholder. Unternehmen sollten klar kommunizieren, wie sie mit der Unsicherheit umgehen und welche Maßnahmen sie ergreifen, um die Anforderungen der CSRD zu erfüllen.

Persönlicher Kommentar

Die Verzögerung bei der Umsetzung des CSRD-Umsetzungsgesetzes stellt Unternehmen vor ein Dilemma: Einerseits haben sie formal keine Verpflichtung, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) anzuwenden, solange das Gesetz nicht in Kraft tritt. Andererseits führt die fehlende Rechtssicherheit zu Unsicherheiten in der strategischen Ausrichtung, insbesondere für Unternehmen mit Tochtergesellschaften in Ländern, in denen die CSRD bereits umgesetzt wurde. Hier ist Vorsicht geboten, um mögliche Nachteile wie den frühzeitigen Beginn von Übergangsfristen zu vermeiden.

Expert:innen wie Melanie Sack vom IDW in einem Interview mit Haufe Sustainability unterstreichen jedoch die langfristige Bedeutung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die CSRD wird kommen – und damit auch die Erwartungshaltung von Banken, Investoren und anderen Stakeholdern. Unternehmen, die jetzt aus regulatorischem oder finanziellem Druck ihre Bemühungen einstellen, riskieren in eine gefährliche Lage zu geraten, wenn das Gesetz in Kraft tritt. Besonders in Hinblick auf Basel IV und die wachsende Bedeutung nachhaltiger Finanzierungen ist es strategisch klug, sich jetzt an den ESRS zu orientieren – auch wenn dies derzeit noch auf freiwilliger Basis erfolgt.

Unser Fazit

Die Umsetzung der CSRD in Deutschland mag auf sich warten lassen, doch Unternehmen sollten sich davon nicht bremsen lassen. Wer frühzeitig die richtigen Weichen stellt, sichert sich nicht nur regulatorische Konformität, sondern auch einen nachhaltigen Erfolg. Nutzen Sie die Verzögerung, um sich optimal aufzustellen. Der Weg mag herausfordernd sein, aber die Vorteile – von einem besseren Zugang zu Kapital bis hin zu einer gestärkten Reputation – sind unbestritten.



Quellen: https://www.haufe.de/sustainability/debatte/verspaetete-csrd-umsetzung-folgen-fuer-unternehmen_575768_637506.html

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